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Name und Anschrift des Unternehmens:
Fachschule St. Franziskus
In den Strubben 9
49809 Lingen (Ems)
Telefon: 0591/912 19 11
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
https://www.fachschule-franziskus.de
Wir sind bestrebt, unsere Website in Übereinstimmung mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für diese Website.
Diese Website ist aufgrund der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Die Barrierefreiheit dieser Website ist Bestandteil des laufenden Entwicklungsprozesses. Festgestellte Defizite und Mängel werden kontinuierlich im Rahmen eines schrittweisen Verbesserungsprozesses behoben. Wir bitten um Ihr Verständnis, wenn es vorübergehend Barrieren gibt – die Weiterentwicklung erfordert regelmäßige Anpassungen der Programmierung, die Zeit beanspruchen können.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind begründet nicht barrierefrei:
Einige Barrieren auf unserer Website können aus Gründen der wirtschaftlichen Zumutbarkeit nicht kurzfristig behoben werden.
Dazu gehören:
Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf unserer Webseite aufgefallen? Dann können Sie sich gern bei uns melden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren in Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben. Bitte teilen Sie uns mit, auf welcher Seite und bei welcher Funktion Sie auf Barrieren gestoßen sind.
Sie können uns über folgende Wege Barrieren melden:
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellenden Antworten erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte geltend zu machen.
Bei der Durchsetzungsstelle können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen. Die Antragstellung ist durch das Ausfüllen eines Online-Formulars, schriftlich auf dem Postweg, per E-Mail oder zur Niederschrift in der Geschäftsstelle der Durchsetzungsstelle möglich. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und ein Rechtsbeistand ist nicht notwendig.
Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Telefon: 0511 120-4007
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten über barrierefreie Informationstechnik zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen beizulegen.
Unter dieser Adresse erreichen Sie die Schlichtungsstelle:
Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG
im Büro der Nds. Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
beim Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS)
Postfach 14130001 Hannover
Telefon: 0511-120-4010
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Bei der Schlichtungsstelle können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen. Die Antragstellung ist durch das Ausfüllen eines Online-Formulares, schriftlich auf dem Postweg, per E-Mail oder zur Niederschrift in der Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle möglich.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und ein Rechtsbeistand ist nicht notwendig.
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach § 9 d Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Letztes Update dieses Dokuments erfolgte am 01.06.2025.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde mit größter Sorgfalt erstellt und wird regelmäßig aktualisiert, um die aktuellen Anforderungen und Standards zu erfüllen. Dennoch können Fehler nicht völlig ausgeschlossen werden. Falls Sie Fehler in dieser Erklärung finden, bitten wir um eine kurze Rückmeldung über die Barrieren Melden Funktionalität, wie sie in diesem Dokument aufgeführt sind.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung.
Die Fachschule St. Franziskus bietet eine zweijährige Ausbildung zur „staatlich geprüften sozialpädagogischen Assistentin“ bzw. zum „staatlich geprüften sozialpädagogischen Assistenten“ sowie eine 1,5jährige Teilzeitform für Berufswechsler an.
Weitere Informationen hierzu unter „Struktur der Ausbildung“.
Über Anfragen und Bewerbungen freuen wir uns jederzeit.
Falls Sie sich für den Ausbildungsgang Sozialpädagogische/r Assistent/in interessieren, bewerben Sie sich bitte mit folgenden Unterlagen:
Richten Sie Ihre Bewerbung bitte an:
Fachschule St. Franziskus - Staatl. anerk. kath. Berufsfachschule Sozialpädagogische/r Assistent/in in freier Trägerschaft.
Wir erwarten von Bewerberinnen und Bewerbern neben der Zugangsberechtigung Interesse für sozialpädagogische Aufgaben, den Berufswunsch Sozialpädagogische/r Assistent/in bzw. Erzieherin/Erzieher und eine Aufgeschlossenheit gegenüber den christlichen Grundwerten.
Die Ausbildung vermittelt die Qualifikation zur unterstützenden Tätigkeit in sozialpädagogischen Einrichtungen (z.B. als „Zweitkraft“ oder als "Drittkraft" in der Krippe).
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung wird die Zugangsvoraussetzung zur Ausbildung als „staatlich anerkannte Erzieherin (Bachelor Professional in Sozialwesen)“ bzw. als „staatlich anerkannter Erzieher (Bachelor Professional in Sozialwesen)“ erworben (mindestens befriedigende Leistungen im Fach Deutsch, im berufsbezogenen Lernbereich Theorie und im berufsbezogenen Lernbereich Praxis).
Voraussetzung für die Ausbildung ist der Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) oder ein anderer gleichwertiger Bildungsstand.
In die Klasse II kann aufgenommen werden, wer zusätzlich zum Realschulabschluss
Speziell für Berufswechsler gelten folgende Voraussetzungen:
oder
oder
Die vollzeitschulische Ausbildung dauert grundständig zwei Jahre und findet an den Lernorten Praxis und Fachschule statt.
Ferner bieten wir auch den Quereinstieg in die zweite Klasse in Vollzeit sowie für den Berufswechsel in Kooperation mit der Stadt Lingen und dem Landkreis Emsland eine vergütete 1,5-jährige Teilzeitform an.
Lernort Praxis: Die praktische Ausbildung wird in außerschulischen sozialpädagogischen Einrichtungen absolviert:
Lernort Fachschule: Die theoretische Ausbildung umfasst folgende Unterrichtsfächer:
Berufsübergreifender Lernbereich
Berufsbezogener Lernbereich – Theorie
mit den Modulen:
Optionale Lernangebote:
Berufsbezogener Lernbereich – Praxis
mit den Modulen:
Während des Bildungsganges wird die praktische Ausbildung von insgesamt 840 Zeitstunden in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen für Kinder durchgeführt. Die Schule hat sicherzustellen, dass Schülerinnen und Schüler, die gem. § 3 Abs. 8 der Anlage 4 zu § 33 BbS-VO in die Klasse 2 aufgenommen werden, in der Klasse 2 eine praktische Ausbildung von 600 Zeitstunden ableisten.
Die Ausbildung endet mit der Abschlussprüfung. Diese ist unterteilt in eine schriftliche, mündliche und praktische Prüfung. Mit bestandener Abschlussprüfung wird der „erweiterte Sekundarabschluss I“ und die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung
„Staatlich geprüfte sozialpädagogische Assistentin / Staatlich geprüfter sozialpädagogischer Assistent“
zu führen.
Schulgeldfreiheit - Momentan übernimmt das Land Niedersachsen für alle neuen Auszubildenden das Schulgeld. Darüber hinaus ist eine Förderung durch BAföG möglich. Nähere Informationen zur Höhe (bis zu 903 €, von denen nichts zurückgezahlt werden muss), den Voraussetzungen und der Antragstellung finden Sie hier.
Die Fachschule St. Franziskus bietet eine zweijährige Weiterbildung zur „staatlich anerkannten Erzieherin (Bachelor Professional in Sozialwesen)“ bzw. zum „staatlich anerkannten Erzieher (Bachelor Professional in Sozialwesen)“ an.
Unter den folgenden Menüpunkten finden Sie alle wichtigen Informationen. Interessiert? Dann bewerben Sie sich bitte mit folgenden Unterlagen:
Richten Sie Ihre Bewerbung bitte an:
Fachschule St. Franziskus - Staatl. anerk. kath. Fachschule Sozialpädagogik in freier Trägerschaft
Neben den Zugangsvoraussetzungen werden von Bewerberinnen und Bewerbern Aufgeschlossenheit gegenüber den christlichen Grundwerten und ein vorrangiges Interesse an sozialpädagogischen Aufgaben erwartet.
In die Fachschule Sozialpädagogik kann nur aufgenommen werden, wer
Die Weiterbildung dauert zwei Jahre und findet an den Lernorten Praxis und Fachschule statt.
Lernort Praxis: Die praktische Ausbildung wird in außerschulischen sozialpädagogischen Einrichtungen absolviert und umfasst einen Zeitraum von insgesamt 600 Zeitstunden.
Lernort Fachschule: Die theoretische Ausbildung erfolgt in der Fachschule. Sie umfasst folgende Unterrichtsfächer:
Berufsübergreifender Lernbereich
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie
mit den Modulen:
Optionale Lernangebote:
Berufsbezogener Lernbereich - Praxis
mit den Modulen:
Weitere Informationen liefern die Modulhandbücher.
Modulhandbuch 2016-2018
Modulhandbuch 2017-2019
Modulhandbuch 2019-2021
Modulhandbuch 2021-2022
Modulhandbuch 2022-2024
Die Weiterbildung endet mit der Abschlussprüfung. Diese ist unterteilt in eine schriftliche, mündliche und praktische Prüfung. Mit bestandener Abschlussprüfung wird die Fachhochschulreife erlangt und die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung
„Staatlich anerkannte Erzieherin (Bachelor Professional in Sozialwesen) / Staatlich anerkannter Erzieher (Bachelor Professional in Sozialwesen)“
zu führen.
Schulgeldfreiheit - Momentan übernimmt das Land Niedersachsen für alle neuen Studierenden das Schulgeld.
Darüber hinaus ist eine Förderung nach dem AFBG möglich. Dieses elternunabhängige BAföG stellt einen 100 %-Zuschuss in Höhe von mindestens knapp 1.000,00 € dar. Genauere Informationen finden Sie hier.
Die Fachschule St. Franziskus bietet die Weiterbildung zur „Staatlich anerkannten Heilpädagogin (Bachelor Professional in Sozialwesen)“ bzw. zum „Staatlich anerkannten Heilpädagogen (Bachelor Professional in Sozialwesen)“ in Teilzeitform an.
Aufbauend auf einer sozialpädagogischen, heilerziehungspflegerischen oder medizinischen Grundausbildung werden spezielle Fähigkeiten zur eigenverantwortlichen beruflichen Tätigkeit in heilpädagogischen Tätigkeitsfeldern vermittelt - z. B. in heilpädagogische Tagesstätten, Kindergärten und Heimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Kinder- und Jugendpsychiatrischen Kliniken, Einrichtungen der Frühförderung.
Falls Sie sich für die Weiterbildung zur „Staatlich anerkannten Heilpädagogin“, zum „Staatlich anerkannten Heilpädagogen“ an unserer Fachschule für Heilpädagogik interessieren, bewerben Sie sich bitte mit folgenden Unterlagen:
Über Anfragen und Bewerbungen freuen wir uns jederzeit.
Richten Sie Ihre Bewerbung bitte an:
Fachschule St. Franziskus - Staatl. anerk. kath. Fachschule Heilpädagogik in freier Trägerschaft
Zentrales Ziel heilpädagogischen Handelns ist es, dem Menschen mit Beeinträchtigungen zu ermöglichen seine Entwicklungspotenziale zu entfalten, seine Persönlichkeit zu stärken, in Krisen zu begleiten und ihm soziale Teilhabe zu ermöglichen.
Um dieses Ziel zu erreichen, setzen sich Heilpädagog*innen an unserer Fachschule intensiv auch mit der Entwicklung einer persönlichen heilpädagogischen Haltung auseinander. Dazu gehört neben aktuellen fachwissenschaftlichen Erkenntnissen die Reflexion eigener Werte und Erfahrungen, die immer auch die gesellschaftlichen Erwartungen und christlichen Prägungen einbeziehen.
Die Weiterbildung
1. vertieft und erweitert die eigene pädagogische Handlungskompetenz unter erschwerten Bedingungen
2. qualifiziert für die Arbeit mit neuen Altersgruppen und in weiteren Arbeitsfeldern wie
Die Weiterbildung zum*r staatlich anerkannten Heilpädagogen*in qualifiziert zudem für Leitungspositionen.
Voraussetzung für die Weiterbildung ist eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum
Über die Anerkennung der Gleichwertigkeit einer anderen beruflichen Qualifikation entscheidet das regionale Landesamt für Schule und Bildung.
Die Weiterbildung dauert 2 1/2 Jahre. Der Unterricht findet am Freitagnachmittag von 14.30 bis 19.30 Uhr und am Samstag von 08.00 bis 13.00 Uhr statt.
Über die gesamte Weiterbildung finden drei Blockwochen in Vollzeit statt, von denen zwei nach dem niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz anerkannt sind. Die Termine hierfür werden zu Beginn des jeweiligen Schuljahres abgestimmt.
Innerhalb der Woche findet die praktische Ausbildung durch eine 60-minütige videogestützte heilpädagogische Begleitung ausgewählter Klienten und eine 90-minütige Fallsupervision statt.
Zunehmend erweitert sich die Kompetenz in drei Settings:
Das Profil der Fachschule Heilpädagogik verbindet in besonderer Weise Theorie und Praxis über die gesamte Weiterbildungsdauer. Qualifizierungsschwerpunkte liegen neben der heilpädagogisch-inklusiven Begleitung in den Bereichen Diagnostik und Beratung.
Die Praxis kann sowohl in der eigenen Einrichtung als auch mit bewährten Kooperationspartner stattfinden.
Ein besonderes Highlight ist die gemeinschaftliche Teilnahme an besonders interessanten heilpädagogischen Veranstaltungen und Fachtagungen.
Weitere Informationen liefert das Modulhandbuch.
Schulgeldfreiheit - Momentan übernimmt das Land Niedersachsen für alle Studierenden das Schulgeld.
Hohenfeldstraße 26,
49809 Lingen (Ems)
Bokeler Str. 2,
49593 Bersenbrück
Sedanstr. 74,
49076 Osnabrück
Löningerstr. 2,
49637 Menslage
Klausenstr. 5,
49832 Freren
Auf dem Hörtel 12,
48488 Emsbüren
Weidenkamp 14,
49811 Lingen-Baccum
Nöldekestraße 3,
49809 Lingen (Ems)
Gildkamp 5,
48529 Nordhorn
Lüttger Patt 6,
49740 Haselünne
Gasthauskanal 22
26871 Papenburg
Mühlenstraße 1
49832 Thuine
49811 Lingen
Dollhoffstraße 1