Die vollzeitschulische Ausbildung dauert grundständig zwei Jahre und findet an den Lernorten Praxis und Fachschule statt.
Ferner bieten wir auch den Quereinstieg in die zweite Klasse in Vollzeit sowie für den Berufswechsel in Kooperation mit der Stadt Lingen und dem Landkreis Emsland eine vergütete 1,5-jährige Teilzeitform an.
Lernort Praxis: Die praktische Ausbildung wird in außerschulischen sozialpädagogischen Einrichtungen absolviert:
- Im 1. Ausbildungsjahr erfolgt ein 2-monatiges Blockpraktikum.
- Im 2. Ausbildungsjahr erfolgen Praktikum und Unterricht im halbwöchentlichen Wechsel.
Lernort Fachschule: Die theoretische Ausbildung umfasst folgende Unterrichtsfächer:
Berufsübergreifender Lernbereich
- Deutsch/Kommunikation
- Englisch/Kommunikation
- Politik
- Religion
- Sport
- Mathematik
Berufsbezogener Lernbereich – Theorie
mit den Modulen:
- Erwerb der sozialpädagogischen Berufsrolle sowie Entwicklung beruflicher Identität
- Vielfalt in der Lebenswelt von Kindern
- Betreuung und Begleitung von Kindern sowie Entwicklungs- und Bildungsprozesse von Kindern
- Erziehung als pädagogische Beziehungsgestaltung sowie Pädagogische Konzepte
- Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen I und II
- Arbeit mit Familien und Bezugspersonen
Optionale Lernangebote:
- Lernbereich 1: Emotionale Entwicklung und soziales Lernen
- Lernbereich 2: Entwicklung kognitiver Fähigkeiten und der Freude am Lernen
- Lernbereich 3: Körper – Bewegung – Gesundheit
- Lernbereich 4: Sprache und Sprechen
- Lernbereich 5: Lebenspraktische Kompetenzen
- Lernbereich 6: Mathematisches Grundverständnis
- Lernbereich 7: Ästhetische Bildung
- Lernbereich 8: Natur und Lebenswelt
- Lernbereich 9: Ethische und religiöse Fragen
Berufsbezogener Lernbereich – Praxis
mit den Modulen:
- Reflexion der Praktischen Ausbildung
- Durchführung der praktischen Ausbildung
Während des Bildungsganges wird die praktische Ausbildung von insgesamt 840 Zeitstunden in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen für Kinder durchgeführt. Die Schule hat sicherzustellen, dass Schülerinnen und Schüler, die gem. § 3 Abs. 8 der Anlage 4 zu § 33 BbS-VO in die Klasse 2 aufgenommen werden, in der Klasse 2 eine praktische Ausbildung von 600 Zeitstunden ableisten.